Die spanische Verfassung wurde einstimmig vom Parlament und mit einer 87%igen Zustimmung des Volkes in einem Referendum am 6. Dezember 1978 verabschiedet. In Artikel 1 wird eine parlamentarische Monarchie klassischen europäischen Stils festgesetzt wobei er gewisse Besonderheiten bezüglich der spanischen Situation beinhaltet.
Artikel 1.3 besagt: ‘Die politische Form des spanischen Staates ist die einer parlamentarischen Monarchie.’
Die Verfassung schreibt eine Trennung von Exekutive, Legislative, und Judikative vor und verleiht dem König in seiner Funktion als Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte institutionelle Unterstützung.
Die oberste Staatsgewalt ist ein aus zwei Kammern bestehendes Parlament, Cortes genannt, dessen Mitglieder von allen Bürgern, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, gewählt werden. Die maximale Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Wahl der Volksvertreter erfolgt aufgrund geschlossener Listen, die entweder von den politischen Parteien oder den Wahlkoalitionen entworfen werden, wobei die Anzahl der Abgeordneten jeder Partei im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen steht. Der jeweilige Anteil an Sitzen im Parlament richtet sich nach dem Stimmenverhältnis gemäß der sogenannten Hondt’schen Regel, wonach die Stimmen der Parteilisten in kleineren Wählerschaften gewichtiger sind. Diese Regel wurde mit der Einstimmigkeit aller Parteien eingeführt, um eine strenge Verhältniswahl zu vermeiden, da sonst zu viele Parteien im Parlament vertreten wären und dies zur einer schwachen Regierung führen würde.
Die Sorge um die Stabilität der gewählten Regierungen spiegelt sich auch bei der Aufstellung der Minister wieder. Sie werden vom Präsidenten der Regierung (Premierminister) ernannt und sind ihm direkt verantwortlich. Der Präsidentschaftskandidat der Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten in den Cortes gewählt wird und er stellt ihnen seinen Regierungsentwurf vor, nachdem ihn der König mit der Formierung der Regierung beauftragt hat. Um gewählt zu werden, muß der Premierminister die absolute Mehrheit der Stimmen in der ersten Runde oder eine einfache Mehrheit in der zweiten Runde erhalten. Um die Stabilität der neugewählten Regierung zu stärken, muß etwaiger Mißtrauensantrag den Namen der aufgestellten Kandidaten beinhalten, der den Präsidenten ersetzen würde, und falls dem Mißtrauensantrag stattgegeben wird, muß das vollständige Verfahren der Regierungsbildung erneut durch geführt werden. Dieses Verfahren, welches die "Verfassungsväter" (Gabriel Cisneros, Manuel Fraga, Miguel Herrero y Rodríguez de Miñón, Gregorio Peces-Barba, José Pérez Llorca, Miguel Roca y Jordi Sole Tura) eingeführt haben, ist ein wirksamer Schutz gegen plötzliche Schwankungen zwischen den Koalitionen. Die Regierung kann nur gestürzt werden, wenn die Mehrheit diesem Wechsel zustimmt.
Die Stabilität der spanischen Demokratie profitiert ebenfalls von dem uneingeschränkten Rückhalt seitens der Monarchie. König Juan Carlos bewies bei ihrem Wiederaufbau Intelligenz und Fingerspitzengefühl. Dadurch verschafft er der Monarchie den bisher besten Ruf in der modernen spanischen Geschichte, beim spanischen Volk wie auch in anderen Ländern. Die Offenheit der Königlichen Familie, ihre einfache Lebensart, der abgeschaffte Hofstaat sowie die Unterstützung des Königs, der Königin, des Kronprinzen und der zwei Prinzessinnen an humanitäre Einrichtungen haben dazu beigetragen, die Krone aus politischen und ideologischen Konfrontationen herauszuhalten und sie zum Garanten demokratischer Werte zu machen.
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